In der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Haus- und/oder Grundstücksbesitzer für das im Versicherungsschein beschriebene Gebäude oder Grundstück abgesichert. Auch für Gemeinschaften von Wohnungseigentümern gelten hierzu klare Regelungen.
1.1 Versichertes Risiko:
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Haus- und/oder Grundstücksbesitzer für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Gebäude oder Grundstück.
Haus- und/oder Grundstücksbesitzer ist z. B.:
- der Eigentümer
- der Mieter
- der Pächter
- der Leasingnehmer
- der Nutznießer
1.2 Gemeinschaften von Wohnungseigentümern:
Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes gilt:
Versicherungsnehmer ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem gemeinschaftlichen Eigentum.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung schützt Sie, wenn Sie als Besitzer eines Hauses oder Grundstücks gesetzlich für Schäden haftbar gemacht werden. Dabei kommt es nicht allein auf das Eigentum an: Auch als Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer können Sie versicherter Haus- und/oder Grundstücksbesitzer sein. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft tritt die Gemeinschaft selbst als Versicherungsnehmer auf, und der Schutz bezieht sich auf das gemeinschaftliche Eigentum.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Haus- und/oder Grundstücksbesitzer für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Gebäude oder Grundstück.
Wer gilt als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer?
Haus- und/oder Grundstücksbesitzer ist zum Beispiel der Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer.
Wer ist bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft Versicherungsnehmer?
Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer der Versicherungsnehmer.
Worauf bezieht sich der Schutz bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Versichert ist im Umfang der Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem gemeinschaftlichen Eigentum.