In der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, Versicherungsscheine zu übermitteln und Zahlungen anzunehmen. Erfahren Sie, welche Erklärungen und Zahlungen umfasst sind und wann Beschränkungen der Vollmacht gegen den Versicherungsnehmer wirken.
3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
- a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
3.2 Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf als Ansprechpartner bestimmte Erklärungen für Sie entgegennehmen – etwa rund um den Abschluss, den Widerruf oder die Beendigung Ihres Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Zudem darf er Ihnen Versicherungsscheine und Nachträge übergeben und Zahlungen annehmen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss leisten. Ist die Zahlungsvollmacht eingeschränkt, wirkt das nur dann gegen Sie, wenn Sie die Einschränkung kannten oder grob fahrlässig nicht kannten.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf mir der Vertreter den Versicherungsschein übergeben?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.