In der Unfallversicherung der GVO Versicherung ist der erste oder einmalige Beitrag zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert einen späteren Beginn oder das Fehlen des Versicherungsschutzes sowie Rücktritt oder Kündigung. Auch Lastschrift, Ratenzahlung und die Beitragsbefreiung bei versicherten Kindern sind geregelt.
Beitrag und Versicherungsteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung – Erster oder einmaliger Beitrag
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung:
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes:
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Rücktritt:
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung – Folgebeitrag
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung:
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Verzug:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträge des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 11.3.3 und 11.3.4 mit dem Fristablauf verbunden sind.
Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Kein Versicherungsschutz:
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf hingewiesen wurden.
Kündigung:
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf hingewiesen haben.
Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie die Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) aufgefordert worden sind.
Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind.
Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern
Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und
- Sie bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten,
- die Versicherung nicht gekündigt war und
- Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde,
gilt folgende:
- Die Versicherung wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
- Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelungen erklären, wann Ihr Beitrag fällig ist und was passiert, wenn Sie ihn nicht rechtzeitig zahlen. Beim ersten Beitrag kann sich der Schutz verschieben oder der Versicherer zurücktreten. Bei Folgebeiträgen droht nach erfolgloser Mahnung der Wegfall des Schutzes oder die Kündigung. Bei Lastschrift und Ratenzahlung gelten eigene Bedingungen. Verstirbt der Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen, wird eine Kinderversicherung beitragsfrei fortgeführt. Diese Zusammenfassung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der oben stehende Text.
Häufige Fragen
Wann wird der erste Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Bei Ratenzahlung gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer fordert Sie in Textform zur Zahlung auf und setzt eine Frist von mindestens zwei Wochen. Bleiben Sie danach im Verzug, kann der Versicherungsschutz entfallen und der Vertrag ohne Frist gekündigt werden – jeweils, wenn Sie darauf hingewiesen wurden.
Wann gilt die Zahlung per Lastschrift als rechtzeitig?
Bei vereinbartem Konteneinzug gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach der Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt.
Was gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages?
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Wann wird eine Kinderversicherung beitragsfrei weitergeführt?
Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben, bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, die Versicherung nicht gekündigt war und Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, wird die Versicherung mit den geltenden Versicherungssummen beitragsfrei bis zum Ablauf des Versicherungsjahres weitergeführt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Der gesetzliche Vertreter wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Inhalte aus: Dokumentversio: 2016.11