Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung endet der Kinder-Tarif mit dem Versicherungsjahr, in dem das Kind 18 wird – danach greift ein Wahlrecht zwischen gleichem Beitrag mit reduzierten Summen oder gleichen Summen mit höherem Beitrag. Auch Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung müssen Sie unverzüglich mitteilen, da sie Versicherungssummen und Beitrag beeinflussen.
6.1 Umstellung des Kinder-Tarifs
6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene.
Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
6.1.2 Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5 mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
6.2 Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
6.2.1 Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrages hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis.
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen. Bundesfreiwilligendienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter.
6.2.2 Errechnen sich bei gleichbleibendem Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald wir Kenntnis von der Änderung erlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Die neu errechneten Versicherungssummen gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.
6.2.3 Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht.
Der Leistungsfall
Was bedeutet das konkret?
Solange ein Kind über den Kinder-Tarif versichert ist, gelten die vereinbarten Summen bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem es 18 wird. Danach können Sie wählen, ob der Beitrag oder die Höhe des Schutzes gleich bleiben soll. Melden Sie sich nicht rechtzeitig, wird automatisch der bisherige Beitrag mit angepassten Summen fortgeführt. Weil Beruf und Beschäftigung die Höhe von Beitrag und Summen bestimmen, sollten Sie entsprechende Änderungen möglichst umgehend melden.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Kinder-Tarif?
Der Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene.
Welches Wahlrecht habe ich nach dem Wechsel zum Erwachsenen-Tarif?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag weiterzahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder die bisherigen Versicherungssummen behalten, wofür ein entsprechend höherer Beitrag berechnet wird.
Was passiert, wenn ich mein Wahlrecht nicht ausübe?
Teilen Sie das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5 mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort, also mit dem bisherigen Beitrag und reduzierten Summen.
Muss ich eine Änderung der Berufstätigkeit melden?
Ja. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen, da sie die Höhe von Versicherungssummen und Beitrag beeinflusst. Bundesfreiwilligendienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter.
Ab wann gelten neue Versicherungssummen nach einer Änderung?
Niedrigere Versicherungssummen gelten nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Höhere Versicherungssummen gelten, sobald wir Kenntnis von der Änderung erlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Sie gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.