Die Hausratversicherung der GVO Versicherung ersetzt nach einem Versicherungsfall zahlreiche notwendige Zusatzkosten – von Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten über Hotel-, Transport- und Lagerkosten bis hin zu Schlossänderungen, Bewachung und Reparaturen. Hier erfahren Sie, welche Kosten in welchem Umfang und bis zu welchen Fristen übernommen werden.
1. Versicherte Kosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten:
a) Aufräumungskosten
Für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
b) Bewegungs- und Schutzkosten
Die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
c) Hotelkosten
Für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
- Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
d) Transport- und Lagerkosten
Für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
e) Schlossänderungskosten
Für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
f) Bewachungskosten
Für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
g) Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub entstanden sind.
h) Reparaturkosten für Nässeschäden
An Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
i) Kosten für provisorische Maßnahmen
Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden fallen oft weitere Kosten an, die über den reinen Sachwert hinausgehen. Diese Regelung fasst zusammen, welche zusätzlichen Aufwendungen die Versicherung übernimmt: etwa das Aufräumen und Entsorgen beschädigter Sachen, eine vorübergehende Hotelunterbringung, das Einlagern des Hausrats, den Austausch von Schlössern bei verlorenen Schlüsseln, eine Bewachung oder auch Reparaturen an Gebäude- und Nässeschäden. Für einzelne Leistungen gelten zeitliche und betragliche Grenzen.
Häufige Fragen
Wie lange werden Hotelkosten übernommen?
Hotelkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Pro Tag ist die Entschädigung auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Werden auch Kosten für die Einlagerung des Hausrats gezahlt?
Ja. Transport- und Lagerkosten werden übernommen, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist – längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Sind Kosten für neue Schlösser abgedeckt?
Ja. Schlossänderungskosten werden übernommen, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
Wie lange werden Bewachungskosten ersetzt?
Bewachungskosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Werden Reparaturkosten für Gebäudeschäden übernommen?
Ja, wenn sie im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub entstanden sind.
Inhalte aus: Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12