In der Hausratversicherung der GVO Versicherung ist geregelt, wofür der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt gilt: Er darf Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen, ausgefertigte Versicherungsscheine übermitteln und Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss annehmen.
1. Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
- a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
2. Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
3. Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet, anzunehmen.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter ist Ihr Ansprechpartner: Erklärungen, die Sie ihm gegenüber abgeben, gelten als beim Versicherer eingegangen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung des Vertrages sowie zu Ihren Anzeige- und Informationspflichten. Er darf Ihnen den Versicherungsschein übermitteln und Zahlungen entgegennehmen. Eine Einschränkung dieser Vollmacht wirkt Ihnen gegenüber nur, wenn Sie davon Kenntnis hatten oder diese grob fahrlässig nicht kannten.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter entgegennehmen?
Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein übermitteln?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Der Vertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht mir gegenüber?
Eine Beschränkung müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.