In der Hausratversicherung der GVO Versicherung muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Was das für den Versicherungsschutz bedeutet, erfahren Sie hier kompakt und verständlich erklärt.
In der Hausratversicherung gilt für Repräsentanten Folgendes:
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12
Was bedeutet das konkret?
Ein Repräsentant ist eine Person, die anstelle des Versicherungsnehmers über die versicherte Sache verfügen darf. Handelt oder weiß eine solche Person etwas, so wird dies dem Versicherungsnehmer zugerechnet – als hätte er selbst gehandelt oder Kenntnis gehabt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was gilt in der Hausratversicherung für Repräsentanten?
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Wird mir das Verhalten eines Repräsentanten angerechnet?
Ja. In der Hausratversicherung der GVO Versicherung muss sich der Versicherungsnehmer das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Gilt die Zurechnung auch für die Kenntnis eines Repräsentanten?
Ja. Neben dem Verhalten muss sich der Versicherungsnehmer auch die Kenntnis seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Auf welche Dokumentenversion bezieht sich diese Regelung?
Die vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat) ist 2017.12.