Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung richtet sich das zuständige Gericht danach, ob gegen den Versicherer, den Versicherungsvermittler oder den Versicherungsnehmer geklagt wird – maßgeblich sind Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und bei betrieblichen Verträgen der Sitz des Gewerbebetriebes.
1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
2. Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung legt fest, an welchem Ort eine Klage rund um den Versicherungsvertrag oder die Versicherungsvermittlung eingereicht werden kann. Klagt der Versicherungsnehmer, kann er dies zusätzlich zu den allgemeinen Gerichtsständen dort tun, wo er wohnt oder sich gewöhnlich aufhält. Wird gegen den Versicherungsnehmer geklagt, ist ausschließlich das Gericht an seinem Wohnort zuständig. Bei betrieblichen Verträgen kommt außerdem der Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes als Gerichtsstand in Betracht.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch bei dem Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welches Gericht ist zuständig, wenn gegen mich als Versicherungsnehmer geklagt wird?
Ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Was gilt bei einer betrieblichen Versicherung?
Bei einer betrieblichen Versicherung können Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend gemacht werden – sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer.
Gilt die Regelung auch für Klagen gegen den Versicherungsvermittler?
Ja, sie gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung.