Beim Lastschriftverfahren der Hausratversicherung der GVO Versicherung muss zum Fälligkeitstermin ausreichend Deckung auf dem Konto vorhanden sein. Können Prämien trotz wiederholtem Einzugsversuch nicht abgebucht werden, darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung kündigen – zudem sind Bankgebühren für fehlgeschlagene Einzüge möglich.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
2. Änderung des Zahlungsweges
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Beiträge per Lastschrift zahlt, sollte darauf achten, dass zum Fälligkeitstermin genügend Geld auf dem Konto liegt. Klappt der Einzug wiederholt nicht und liegt das im Verantwortungsbereich des Versicherungsnehmers, kann der Versicherer den Lastschriftweg schriftlich beenden. Dann müssen die offenen und künftigen Beiträge selbst überwiesen werden, und mögliche Bankgebühren für gescheiterte Abbuchungen können weitergegeben werden.
Häufige Fragen
Worauf muss ich beim Lastschriftverfahren achten?
Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Was passiert, wenn eine Prämie nicht eingezogen werden kann?
Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen.
Muss ich die Beiträge nach einer Kündigung der Lastschrift selbst zahlen?
Ja. Der Versicherer weist in der Kündigung darauf hin, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.
Können mir Kosten für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug entstehen?
Ja. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.