Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung können Sie die Prämien flexibel zahlen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie im Voraus. Die Versicherungsperiode richtet sich dabei nach der gewählten Zahlungsweise und beträgt höchstens ein Jahr.
Zahlung der Prämien:
Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Zahlungen im Voraus gezahlt:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
- oder als Einmalprämie
Versicherungsperiode:
Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr.
Bei einer Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden, in welchem Rhythmus Sie Ihre Beiträge zahlen möchten – von monatlich bis jährlich oder in einer einmaligen Summe. Der gewählte Zahlungsrhythmus bestimmt zugleich, wie lang eine Versicherungsperiode dauert. Bei einer Einmalprämie orientiert sich die Periode an der vereinbarten Vertragsdauer, überschreitet aber nie ein Jahr.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich die Prämien zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich. Alternativ kann eine Einmalprämie im Voraus gezahlt werden.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Bei laufenden Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr – entsprechend der getroffenen Vereinbarung.
Was gilt bei einer Einmalprämie?
Bei einer Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
Wann sind die Prämien fällig?
Die Prämien werden im Voraus gezahlt – entweder als laufende Zahlung im vereinbarten Rhythmus oder als Einmalprämie.