Wie die Hausratversicherung der GVO Versicherung im Schadenfall die Entschädigung berechnet, richtet sich nach dem Versicherungswert, den Reparaturkosten und möglichen Restwerten. Erfahren Sie, wie Mehrwertsteuer, versicherte Kosten und eine mögliche Unterversicherung die Höhe der Auszahlung beeinflussen.
1. Ersetzt werden im Versicherungsfall bei:
- a) zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Versicherungswert (siehe Abschnitt A § 9 Nr. 1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe Abschnitt A § 1);
- b) beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert (siehe Abschnitt A § 9 Nr. 1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe Abschnitt A § 1).
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
2. Restwerte
Restwerte werden in den Fällen von Nr. 1 angerechnet.
3. Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
4. Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall (siehe Abschnitt A § 1 Nr. 1) auf die vereinbarte Versicherungssumme (siehe Abschnitt A § 9 Nr. 2 a) und Nr. 2 b) einschließlich Vorsorgebetrag (siehe Abschnitt A § 9 Nr. 2 c) begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe Abschnitt B § 13), die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten (siehe Abschnitt A § 8) darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme (siehe Abschnitt A § 9 Nr. 2 a) und b) ersetzt.
5. Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (siehe Abschnitt A § 1 Nr. 1) niedriger als der Versicherungswert (siehe Abschnitt A § 9 Nr. 1) der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß Nr. 1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
6. Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 8) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe Abschnitt A § 8) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten (siehe Abschnitt B § 13) gilt Nr. 5 entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Im Schadenfall orientiert sich die Auszahlung am Wert Ihres Hausrats. Bei zerstörten oder gestohlenen Sachen wird der Versicherungswert erstattet, bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung – jeweils höchstens bis zum Versicherungswert. Restwerte werden angerechnet. Ist Ihre Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats, kann die Entschädigung im entsprechenden Verhältnis gekürzt werden. Ein Unterversicherungsverzicht kann diese Kürzung verhindern.
Häufige Fragen
Was wird bei einem zerstörten oder gestohlenen Gegenstand ersetzt?
Ersetzt wird der Versicherungswert der Sache bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe Abschnitt A § 9 Nr. 1 und Abschnitt A § 1).
Was gilt bei einem beschädigten Gegenstand?
Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert. Bei einem sogenannten Schönheitsschaden, bei dem die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist und die Nutzung ohne Reparatur zumutbar bleibt, wird der Minderwert ausgeglichen.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das gleiche gilt, wenn die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt wurde.
Wie wird eine Unterversicherung berechnet?
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird die Entschädigung gekürzt. Es gilt die Formel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung?
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt. Ist diese ausgeschöpft, werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten auf Weisung des Versicherers werden unbegrenzt ersetzt.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12