In der Hausratversicherung der GVO Versicherung kann sich die Prämie zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern – sie kann steigen oder sinken. Erfahren Sie, wie die Prämienanpassung beim Versicherungssummenmodell und beim Quadratmetermodell funktioniert und welches Kündigungsrecht Sie bei einer Erhöhung haben.
1. Grundsatz
Die Prämie, auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
2. Prämienanpassungsklausel
a) Anpassung beim Versicherungssummenmodell
Der Versicherer kann die Prämie pro Tausend € (Prämiensatz in Promille) für bestehende Versicherungsverträge mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen. Dabei darf der geänderte Prämiensatz den im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
b) Anpassung beim Quadratmetermodell
Der Versicherer kann die Prämie pro Quadratmeter Wohnfläche (Prämiensatz in €) für bestehende Versicherungsverträge mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen. Dabei darf der geänderte Prämiensatz dem im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
c) Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Prämienerhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beitrag zur Hausratversicherung ist nicht für immer festgeschrieben: Zu Beginn eines neuen Versicherungsjahres kann er sich verändern – je nach Entwicklung des Beitragssatzes nach oben oder nach unten. Erhöht wird dabei entweder der Prämiensatz je Tausend Euro Versicherungssumme oder der Prämiensatz je Quadratmeter Wohnfläche, je nachdem welches Modell für Ihren Vertrag gilt. Der neue Satz darf dabei nicht über dem aktuell gültigen Tarifprämiensatz liegen. Sind Sie mit einer Erhöhung nicht einverstanden, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann sich meine Prämie ändern?
Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach den Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken. Das gilt auch für die Prämie, soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Gibt es eine Obergrenze für die Prämienerhöhung?
Ja. Der geänderte Prämiensatz darf den im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen – sowohl beim Versicherungssummenmodell (Prämiensatz in Promille) als auch beim Quadratmetermodell (Prämiensatz in €).
Wie wird die Prämie im Versicherungssummenmodell angepasst?
Der Versicherer kann die Prämie pro Tausend € (Prämiensatz in Promille) für bestehende Verträge mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen.
Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.