Die Hausratversicherung der GVO Versicherung schützt Ihren Hausrat über die Außenversicherung weltweit auch dann, wenn sich versicherte Sachen vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Erfahren Sie, wie lange „vorübergehend“ gilt, welche Regeln bei Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren greifen und welche Entschädigungsgrenzen bestehen.
1. Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
2. Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung, zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend nach Nr. 1, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
3. Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in Abschnitt A § 3 Nr. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
4. Raub
Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
5. Naturgefahren
Für Naturgefahren besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
6. Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000 €, begrenzt.
- Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen (siehe Abschnitt A § 13 Nr. 2).
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung erweitert den Schutz Ihres Hausrats über die eigene Wohnung hinaus: Auch Gegenstände, die Sie zeitweise mitnehmen – etwa auf Reisen –, sind weltweit abgesichert, solange sie sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Für bestimmte Situationen wie Ausbildung oder Freiwilligendienst gelten besondere Regelungen. Je nach Gefahr (Einbruchdiebstahl, Raub, Naturgefahren) sind unterschiedliche Bedingungen zu beachten, und die Entschädigung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Wo gilt die Außenversicherung?
Versicherte Sachen sind weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.
Was bedeutet „vorübergehend“?
Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Wie hoch ist die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000 €, begrenzt. Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen (siehe Abschnitt A § 13 Nr. 2).
Sind Naturgefahren auch außerhalb der Wohnung mitversichert?
Für Naturgefahren besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Gilt der Schutz auch während einer Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes?
Ja. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung, zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes, eines Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes außerhalb der Wohnung auf, gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Inhalte aus: Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12