Die Hausratversicherung der GVO Versicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser oder Naturgefahren wie Sturm und Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Zugleich sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie generell ausgeschlossen.
1. Versicherungsfall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
- Leitungswasser;
- Naturgefahren:
- Sturm, Hagel,
- weitere Elementargefahren, soweit gesondert vereinbart.
2. Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
a) Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
b) Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
c) Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung springt ein, wenn Ihr Hausrat durch bestimmte, klar benannte Gefahren beschädigt oder zerstört wird oder verloren geht – etwa durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Wetterereignisse wie Sturm und Hagel. Bestimmte Ereignisse sind dagegen von vornherein vom Schutz ausgenommen, dazu zählen Krieg, innere Unruhen und Kernenergie. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung versichert?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat, durch Leitungswasser sowie durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel.
Sind weitere Elementargefahren automatisch mitversichert?
Nein. Weitere Elementargefahren sind nur versichert, soweit sie gesondert vereinbart sind.
Welche Schäden sind generell ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Gelten die Ausschlüsse auch, wenn andere Ursachen mitwirken?
Ja. Die Ausschlüsse für Krieg, innere Unruhen und Kernenergie gelten ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Was passiert, wenn versicherte Sachen abhandenkommen?
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch eine der genannten versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12