Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung kann sich die Prämie zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern, weil der Beitragssatz nach festgelegten Regeln steigen oder sinken darf. Erhöht der Versicherer den Prämiensatz beim Versicherungssummen- oder Quadratmetermodell, darf er den jeweils gültigen Tarifprämiensatz nicht überschreiten – und der Versicherungsnehmer erhält ein Kündigungsrecht.
Die Prämie kann zu Beginn jedes Versicherungsjahres steigen oder sinken. Das gilt auch für den Teil der Prämie, der für einen erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Grundlage sind die nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Prämienanpassungsklausel
Anpassung beim Versicherungssummenmodell
Der Versicherer kann die Prämie pro Tausend € (Prämiensatz in Promille) für bestehende Versicherungsverträge erhöhen. Diese Erhöhung wirkt vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an. Der geänderte Prämiensatz darf den zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
Anpassung beim Quadratmetermodell
Der Versicherer kann die Prämie pro Quadratmeter Wohnfläche (Prämiensatz in €) für bestehende Versicherungsverträge erhöhen. Diese Erhöhung wirkt vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an. Der geänderte Prämiensatz darf den zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Prämienerhöhung kündigen. Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung. Sie ist in Textform zu erklären.
Was bedeutet das konkret?
Die Prämie kann sich jährlich ändern, also steigen oder sinken. Erhöht der Versicherer den Prämiensatz – entweder pro Tausend Euro Versicherungssumme oder pro Quadratmeter Wohnfläche –, gilt dies ab der nächsten Versicherungsperiode, wobei der neue Satz den gültigen Tarifprämiensatz nicht überschreiten darf. Bei einer Erhöhung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats in Textform kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann sich meine Hausratprämie ändern?
Die Prämie kann zu Beginn jedes Versicherungsjahres nach den Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken. Das gilt auch für den Teil, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Gibt es eine Obergrenze für eine Prämienerhöhung?
Ja. Sowohl beim Versicherungssummenmodell als auch beim Quadratmetermodell darf der geänderte Prämiensatz den im Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarifprämiensatz nicht übersteigen.
Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung kündigen. Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung und ist in Textform zu erklären.
Ab wann gilt eine erhöhte Prämie?
Eine Erhöhung des Prämiensatzes wirkt vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an – sowohl beim Versicherungssummenmodell als auch beim Quadratmetermodell.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022