Wer bei der GVO Versicherung eine Hausratversicherung im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließt, findet hier die Regeln zur Versicherung für fremde Rechnung: Nur der Versicherungsnehmer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben, die Entschädigung wird an den Versicherten nur mit dessen Zustimmung ausgezahlt, und in bestimmten Fällen zählt neben dem Verhalten des Versicherungsnehmers auch das des Versicherten.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht auch dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor der Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Bei der Versicherung für fremde Rechnung schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen, aber für das Interesse einer anderen Person (des Versicherten) ab. Die Rechte aus dem Vertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben, und eine Entschädigung wird nur mit gegenseitiger Zustimmung von Versicherungsnehmer und Versichertem ausgezahlt. In manchen Situationen wird neben dem Verhalten und Wissen des Versicherungsnehmers auch das des Versicherten berücksichtigt.
Häufige Fragen
Darf der Versicherte selbst die Rechte aus dem Vertrag geltend machen?
Nein. Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht dem Versicherten – auch dann nicht, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Wer bekommt die Entschädigung ausgezahlt?
Der Versicherer kann vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte zugestimmt hat. Der Versicherte kann die Zahlung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Wann wird das Verhalten des Versicherten dem Versicherungsnehmer zugerechnet?
Wenn der Vertrag sowohl Interessen des Versicherungsnehmers als auch des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Spielt es eine Rolle, ob der Versicherte vom Vertrag wusste?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen geschlossen wurde oder eine rechtzeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war. Sie ist dagegen relevant, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer darüber nicht informiert hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022