Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung versichert – dazu zählen alle Sachen zur privaten Nutzung, außerdem Wertsachen und Bargeld, eingefügte Einbauküchen und möbel, Anbaumöbel, private Antennen und Markisen, bestimmte Boote, Schirme und sogar Haustiere. Nicht zum Hausrat gehören unter anderem Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, anderweitig versicherte Sachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Hausrat, der wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt;
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- darüber hinaus privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
Nicht versicherte Sachen; Daten und Programme
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind bei den zum Hausrat gehörenden eingefügten Sachen genannt;
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch durch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht bei den zum Hausrat gehörenden Fahrzeugen genannt;
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht bei den zum Hausrat gehörenden Sachen genannt;
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung, also alle Sachen zur privaten Nutzung. Dazu zählen unter anderem auch Wertsachen und Bargeld (mit besonderen Grenzen), fest eingefügte Einbauküchen und -möbel, Anbaumöbel, private Antennen und Markisen, bestimmte Boote und Schirme sowie Haustiere. Der Versicherungsort umfasst die Wohnräume und dazugehörige Bereiche wie Balkone, Nebenräume oder nahe Garagen. Nicht versichert sind dagegen etwa Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, anderweitig versicherte Sachen sowie elektronische Daten und Programme, deren Wiederherstellung nur bei gesonderter Vereinbarung ersetzt wird.
Häufige Fragen
Was zählt bei der Hausratversicherung alles zum versicherten Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Dazu zählen auch Wertsachen und Bargeld, eingefügte Einbaumöbel und -küchen, serienmäßige Anbaumöbel, private Antennen und Markisen, fremdes Eigentum im Haushalt, bestimmte selbstfahrende Geräte, Boote und Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie Haustiere.
Ist Hausrat auch außerhalb der versicherten Wohnung geschützt?
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Sind mein Auto oder elektronische Daten über die Hausratversicherung mitversichert?
Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör gehören nicht zum Hausrat. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gelten nicht als Sachen; die Kosten für ihre technische Wiederherstellung sind nur versichert, wenn dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Welche Räume gehören zum Versicherungsort?
Zum Versicherungsort gehören die Wohnräume, die eine selbständige Lebensführung ermöglichen, außerdem Loggien, Balkone, unmittelbar anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume auf demselben Grundstück sowie privat genutzte Garagen in der Nähe des Versicherungsortes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022