Wer seinen Hausrat bei der GVO Versicherung und zusätzlich bei einem weiteren Versicherer gegen dieselbe Gefahr abgesichert hat, muss diese andere Versicherung unverzüglich melden und dabei den anderen Versicherer sowie den Umfang angeben. Übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Wert, liegt eine Mehrfachversicherung vor, bei der die Versicherer als Gesamtschuldner haften, der Kunde insgesamt aber nie mehr als seinen tatsächlichen Schaden erhält.
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und der Versicherungsumfang anzugeben.
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den entsprechend beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und einer der folgenden Fälle eintritt:
- Die Versicherungssummen übersteigen zusammen den Versicherungswert.
- Aus anderen Gründen übersteigt die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden.
Die Versicherer sind als Gesamtschuldner verpflichtet: Jeder hat für den Betrag aufzukommen, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag. Die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt ist dann nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch so, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Beseitigung der Mehrfachversicherung
Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass
- der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird oder
- die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Diese Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist, muss dies dem Versicherer unverzüglich mit Angabe des anderen Versicherers und des Umfangs gemeldet werden. Übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Wert oder die Entschädigungen den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor, bei der die Versicherer als Gesamtschuldner haften – insgesamt gibt es aber nie mehr als den tatsächlichen Schaden. Wer die Meldung vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlässt, riskiert Kündigung oder Leistungsfreiheit. Bei einer versehentlich entstandenen Mehrfachversicherung kann der spätere Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme mit anteiliger Prämienminderung herabgesetzt werden.
Häufige Fragen
Muss ich es melden, wenn ich denselben Hausrat bei zwei Versicherern versichert habe?
Ja. Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, muss dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie den Versicherungsumfang angeben.
Was passiert, wenn ich die andere Versicherung nicht anzeige?
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor dem Versicherungsfall bereits von der anderen Versicherung wusste.
Bekomme ich bei einer Mehrfachversicherung mehr Geld ausgezahlt?
Nein. Die Versicherer haften als Gesamtschuldner, der Versicherungsnehmer kann jedoch insgesamt nie mehr als den ihm entstandenen Schaden verlangen. Entschädigungen aus anderen Verträgen führen zu einer entsprechenden Minderung des Anspruchs.
Was kann ich tun, wenn eine Mehrfachversicherung versehentlich entstanden ist?
Wenn Sie den Vertrag ohne Kenntnis der Mehrfachversicherung geschlossen haben, können Sie verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Prämienminderung auf den nicht bereits gedeckten Teilbetrag herabgesetzt wird. Dies wird wirksam, sobald die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022