Tauchen gestohlene oder abhanden gekommene Sachen wieder auf, regelt die GVO Versicherung in ihrer Hausratversicherung, wer davon profitiert und welche Fristen gelten. Wer den Verbleib erfährt, muss dies unverzüglich in Textform mitteilen. Erhält der Versicherungsnehmer die Sache vor der Zahlung zurück, behält er die Entschädigung nur, wenn er sie innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellt. Nach voller Zahlung gilt ein Wahlrecht zwischen Rückzahlung und Herausgabe, für beschädigte Sachen bestehen Sonderregeln, und auch kraftlos erklärte Wertpapiere sind erfasst.
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, muss der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem jeweiligen Vertragspartner in Textform anzeigen.
Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, behält er den Anspruch auf die Entschädigung, wenn er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so muss er entweder die Entschädigung zurückzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht hat der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben. Läuft diese Frist fruchtlos ab, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss dann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers bereit, so hat er die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den Anteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung entspricht.
Beschädigte Sachen
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den zuvor genannten Fällen bei ihm verbleiben.
Gleichstellung
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Übertragung der Rechte
Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Der Versicherungsnehmer kann die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sachen wieder auftauchen, die als abhanden gekommen galten, muss das dem Vertragspartner unverzüglich in Textform gemeldet werden. Ob der Versicherungsnehmer die Sache oder die Entschädigung behält, richtet sich danach, ob und in welcher Höhe bereits gezahlt wurde – dabei gelten Fristen von zwei Wochen und ein Wahlrecht. Für beschädigte zurückerhaltene Sachen kann die Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangt werden. Auch für kraftlos erklärte Wertpapiere gelten diese Regeln entsprechend.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn gestohlene Sachen wieder auftauchen?
Sobald der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt wird, muss der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem jeweiligen Vertragspartner in Textform anzeigen.
Darf ich die Entschädigung behalten, wenn ich die Sache vor der Auszahlung zurückbekomme?
Der Anspruch auf die Entschädigung bleibt bestehen, wenn Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellen. Andernfalls muss eine bereits gewährte Entschädigung zurückgegeben werden.
Was gilt, wenn ich die Sache erst nach voller Zahlung zurückerhalte?
Dann müssen Sie entweder die Entschädigung zurückzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht üben Sie innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der schriftlichen Aufforderung aus; danach geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Was passiert bei einer beschädigt zurückerhaltenen Sache?
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt, können Sie die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten, auch wenn die Sachen bei Ihnen verbleiben.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022