Ob privater Verleih, nebengewerbliche Nutzung oder Radsport – bei der GVO Versicherung hängt es vom Tarif der Fahrrad/E-Bike-Vollkaskoversicherung ab, welche Nutzungsarten mitversichert sind. TOP-VIT und TOP-VIT PlusN unterscheiden sich hier deutlich.
- Gelegentlicher privater Verleih: in allen Tarifen enthalten.
- Nebengewerbliche Nutzung: in TOP-VIT nicht enthalten, TOP-VIT PlusN bis 20.000 € Jahresumsatz.
- Radsportveranstaltungen inkl. Trainings- und Übungsfahrten: in TOP-VIT nicht enthalten, in TOP-VIT PlusN enthalten.
- Wettbewerbe: in TOP-VIT nicht enthalten, in TOP-VIT PlusN enthalten.
- Downhill-Fahrten: in TOP-VIT nicht enthalten, in TOP-VIT PlusN enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Hier geht es darum, wofür das versicherte Rad genutzt werden darf. Gelegentlicher privater Verleih ist überall abgedeckt, während gewerbliche Nutzung und Radsportaktivitäten nur im höheren Tarif mitversichert sind.
Häufige Fragen
Darf ich mein Rad ab und zu verleihen?
Ja, gelegentlicher privater Verleih ist in allen Tarifen enthalten.
Ist eine gewerbliche Nutzung mitversichert?
Nebengewerbliche Nutzung ist nur in TOP-VIT PlusN bis 20.000 € Jahresumsatz versichert; in TOP-VIT nicht enthalten.
Bin ich bei Wettbewerben und Downhill-Fahrten geschützt?
Radsportveranstaltungen inklusive Trainings- und Übungsfahrten, Wettbewerbe und Downhill-Fahrten sind nur im Tarif TOP-VIT PlusN enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Fahrradversicherung 2023