Der Versicherungsschutz im Fahrrad-Schutzbrief der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG endet für die versicherte Person zu dem Abmeldedatum, das die GVO gegenüber ROLAND schriftlich mitteilt – wobei ROLAND die versicherte Person darüber nicht gesondert informiert; endet der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der GVO, entfällt der Schutz zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Der Versicherungsschutz für die versicherte Person endet zu dem Abmeldedatum, das die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG gegenüber ROLAND schriftlich mitteilt. Eine Mitteilung an die versicherte Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person. Er endet dann zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz einer versicherten Person läuft aus, sobald die GVO ROLAND schriftlich ein Abmeldedatum mitteilt. Die versicherte Person erhält von ROLAND dazu keine eigene Nachricht. Wird zusätzlich der übergeordnete Gruppenvertrag zwischen ROLAND und der GVO beendet, endet der Versicherungsschutz mit dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Häufige Fragen
Wann endet mein Versicherungsschutz als versicherte Person?
Der Versicherungsschutz endet zu dem Abmeldedatum, das die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG gegenüber ROLAND schriftlich mitteilt.
Werde ich von ROLAND über das Ende meines Schutzes informiert?
Nein, eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Was passiert mit meinem Schutz, wenn der Gruppenversicherungsvertrag endet?
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der GVO beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person, und zwar zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT 2023