Beim Fahrrad-Schutzbrief der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG beginnt der Versicherungsschutz für die versicherte Person genau an dem Anmeldedatum bei ROLAND, das die GVO schriftlich mitteilt. Eine gesonderte Annahmeerklärung oder Versicherungsbestätigung stellt ROLAND der versicherten Person dabei nicht aus.
Für die versicherte Person beginnt der Versicherungsschutz mit dem Anmeldedatum bei ROLAND, das die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG schriftlich mitteilt.
Eine Annahmeerklärung und/oder eine Versicherungsbestätigung stellt ROLAND der versicherten Person nicht aus.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für die versicherte Person startet zu dem Anmeldedatum bei ROLAND, das die GVO schriftlich bekannt gibt. Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung über die Annahme oder den bestehenden Versicherungsschutz erhält die versicherte Person von ROLAND nicht.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz für die versicherte Person?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Anmeldedatum bei ROLAND, das die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG schriftlich mitteilt.
Bekomme ich von ROLAND eine schriftliche Bestätigung über den Versicherungsschutz?
Nein. ROLAND stellt der versicherten Person weder eine Annahmeerklärung noch eine Versicherungsbestätigung aus.
Woher weiß ich, welches Anmeldedatum gilt?
Das maßgebliche Anmeldedatum bei ROLAND wird der versicherten Person von der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG schriftlich mitgeteilt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT 2023