Der GVO Versicherung Versicherungsschutz beim Fahrrad-Rechtsschutz der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg beginnt für die versicherte Person mit dem Anmeldedatum, das die GVO schriftlich bei ROLAND mitgeteilt hat. Eine gesonderte Annahmeerklärung oder Versicherungsbestätigung stellt ROLAND der versicherten Person dabei nicht aus.
Für die versicherte Person beginnt der Versicherungsschutz mit dem Anmeldedatum bei ROLAND. Dieses Anmeldedatum wird von der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG schriftlich mitgeteilt.
Eine Annahmeerklärung und/oder eine Versicherungsbestätigung werden der versicherten Person von ROLAND nicht ausgestellt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für die versicherte Person startet zu dem Zeitpunkt, den die GVO schriftlich als Anmeldedatum bei ROLAND angibt. Ab diesem Datum gilt der Versicherungsschutz. Eine zusätzliche Bestätigung oder Annahmeerklärung erhält die versicherte Person von ROLAND jedoch nicht.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz für die versicherte Person?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Anmeldedatum bei ROLAND, das die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG schriftlich mitteilt.
Erhalte ich eine Bestätigung über meinen Versicherungsschutz?
Nein, eine Annahmeerklärung und/oder eine Versicherungsbestätigung werden der versicherten Person von ROLAND nicht ausgestellt.
Wer legt das maßgebliche Anmeldedatum fest?
Das Anmeldedatum bei ROLAND wird von der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG schriftlich mitgeteilt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023