Die Fahrradversicherung der GVO Versicherung schützt im Tarif TOP-VITplus die private Nutzung des Fahrrads samt Dienstfahrten sowie Trainings-, Übungs- und Wettkampffahrten – erfahren Sie, welche Selbstbeteiligung bei Wettkämpfen gilt und wann auch gewerbliche Nutzung abgesichert ist.
Versichert ist die private Nutzung des Fahrrads, einschließlich Dienstfahrten.
Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz für:
- alle Trainings- und Übungsfahrten
- die Teilnahme an Rad- und Sportveranstaltungen
- die Teilnahme an Wettkämpfen
Für Beschädigungen gemäß II., Nr. 2 (Beschädigungen), die während der Teilnahme von Wettkämpfen entstehen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % des Schadens.
Für Fahrräder, die auch gewerblich genutzt werden, besteht nur Versicherungsschutz, soweit es sich um eine ohne Beschäftigte ausgeführte selbständige Tätigkeit mit einem Umsatz bis höchstens 20.000 € pro Jahr handelt.
Was bedeutet das konkret?
Das Fahrrad ist abgesichert, wenn Sie es privat nutzen oder für Dienstfahrten verwenden. Auch beim Training, bei Rad- und Sportveranstaltungen sowie bei Wettkämpfen greift der Schutz. Bei Beschädigungen im Wettkampf tragen Sie einen Teil des Schadens selbst mit. Eine gewerbliche Nutzung ist nur unter engen Voraussetzungen mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Dienstfahrten mitversichert?
Ja, versichert ist die private Nutzung des Fahrrads einschließlich Dienstfahrten.
Besteht Schutz bei Wettkämpfen und Trainingsfahrten?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst alle Trainings- und Übungsfahrten, die Teilnahme an Rad- und Sportveranstaltungen sowie die Teilnahme an Wettkämpfen.
Gibt es bei Wettkämpfen eine Selbstbeteiligung?
Ja, für Beschädigungen gemäß II., Nr. 2 (Beschädigungen), die während der Teilnahme von Wettkämpfen entstehen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % des Schadens.
Ist eine gewerbliche Nutzung des Fahrrads versichert?
Für gewerblich genutzte Fahrräder besteht nur Versicherungsschutz, soweit es sich um eine ohne Beschäftigte ausgeführte selbständige Tätigkeit mit einem Umsatz bis höchstens 20.000 € pro Jahr handelt.
Dokumentversion: 2023.03