Bei der Fahrradversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – allerdings nur, wenn die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig gezahlt wird. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich, startet der Schutz erst mit der Zahlung, und der Versicherer kann bei Zahlungsverzug sogar vom Vertrag zurücktreten.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Ist die Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, die erste oder einmalige Prämie wird unverzüglich gezahlt. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz erst mit der tatsächlichen Zahlung. Bei Ratenzahlung zählt die erste Rate als erste Prämie. Bleibt die Zahlung aus, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange nicht gezahlt wurde – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht sofort zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem festgelegten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn ich die erste Prämie nicht zahle?
Ja. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Ausgeschlossen ist der Rücktritt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was gilt bei vereinbarter Ratenzahlung als erste Prämie?
Ist die Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT 2023