Bei der Fahrradversicherung der GVO Versicherung darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird – solange die Zahlung noch aussteht. Erfahren Sie, wann dieser Rücktritt ausgeschlossen ist.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug:
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die erste oder einmalige Prämie nicht bis zum vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkt bezahlt wird, kann sich der Versicherer vom Vertrag lösen – aber nur so lange, wie die Zahlung noch nicht erfolgt ist. Kann der Versicherungsnehmer nichts für die ausbleibende Zahlung, ist ein Rücktritt nicht möglich.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Der Versicherer kann zurücktreten, wenn die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Wie lange besteht das Rücktrittsrecht?
Das Rücktrittsrecht besteht, solange die Zahlung der Prämie nicht bewirkt ist.
Wann ist der Rücktritt ausgeschlossen?
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Für welche Prämie gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für die erste oder einmalige Prämie, die zum nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen ist.