Die Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus regelt, dass die erste oder einmalige Prämie unabhängig von einem Widerrufsrecht unverzüglich nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn fällig wird. Wer nicht rechtzeitig zahlt, für den beginnt der Versicherungsschutz erst mit der bewirkten Zahlung.
Die erste oder einmalige Prämie ist unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Satz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Raten gilt die erste Rate als erste Prämie.
Was bedeutet das konkret?
Die erste beziehungsweise einmalige Zahlung ist zügig nach dem im Versicherungsschein genannten Startzeitpunkt zu leisten. Liegt der Beginn schon vor dem Vertragsabschluss, zählt der Abschluss als Startpunkt für die Zahlung. Wird nicht zeitnah gezahlt, greift der Schutz erst ab dem Moment der tatsächlichen Zahlung. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag ab, verschiebt sich die Fälligkeit. Bei Ratenzahlung übernimmt die erste Rate die Rolle der ersten Prämie.
Häufige Fragen
Wann ist die erste oder einmalige Prämie fällig?
Sie ist unabhängig von einem Widerrufsrecht unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen.
Was gilt, wenn der Versicherungsbeginn vor dem Vertragsschluss liegt?
Dann ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Was passiert, wenn ich nicht unverzüglich zahle?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was zählt bei einer vereinbarten Ratenzahlung als erste Prämie?
Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Raten gilt die erste Rate als erste Prämie.