In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung startet der Schutz im Tarif TOP-VITplus zu einem festgelegten Zeitpunkt – wann genau der Versicherungsschutz beginnt und worauf es dabei ankommt, erfahren Sie hier kompakt und verständlich erklärt.
Beginn des Versicherungsschutzes im Tarif TOP-VITplus:
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Was bedeutet das konkret?
Der Zeitpunkt, ab dem Ihr Fahrrad versichert ist, richtet sich nach der Angabe in Ihrem Versicherungsschein. Dieser Beginn gilt vorbehaltlich – maßgeblich ist also das dort genannte Datum.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Fahrradversicherung TOP-VITplus?
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wo finde ich den Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung zum Beginn?
Die Regelung gilt für die Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.
Dokumentversion: 2023.03