Taucht ein gestohlenes oder verlorenes Fahrrad wieder auf, regelt die Fahrradversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG, was der Versicherungsnehmer tun muss: Er meldet den Fund unverzüglich in Textform. Wurde bereits eine Entschädigung gezahlt, muss er entweder das Geld zurückzahlen oder das Fahrrad überlassen – und seine Wahl innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung mitteilen.
Wird das abhandengekommene Fahrrad wiederaufgefunden, muss der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich in Textform mitteilen. Das kann zum Beispiel per E-Mail oder Brief geschehen.
Gelangt das Fahrrad wieder in den Besitz des Versicherungsnehmers, nachdem er vom Versicherer bereits eine Entschädigung erhalten hat, hat der Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten:
- Er zahlt die Entschädigung zurück.
- Oder er stellt dem Versicherer das Fahrrad zur Verfügung.
Welche dieser beiden Alternativen der Versicherungsnehmer wählt, muss er dem Versicherer innerhalb eines Monats mitteilen, nachdem der Versicherer ihn schriftlich dazu aufgefordert hat. Läuft diese Frist ohne Reaktion ab, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Der Versicherer behält sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein verschwundenes Fahrrad wieder auftaucht, muss man das dem Versicherer sofort in Textform melden, etwa per E-Mail oder Brief. Hat man bereits Geld von der Versicherung bekommen und bekommt das Fahrrad zurück, kann man wählen: entweder das Geld zurückzahlen oder das Fahrrad an den Versicherer geben. Diese Entscheidung muss man innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung mitteilen – reagiert man nicht, entscheidet der Versicherer. Ausgetauschte Teile darf der Versicherer beim Fachhändler einfordern und übernehmen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn mein gestohlenes Fahrrad wieder auftaucht?
Sie müssen dem Versicherer das Wiederauffinden unverzüglich in Textform mitteilen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Muss ich die Entschädigung zurückzahlen, wenn ich mein Fahrrad zurückbekomme?
Wenn Sie bereits eine Entschädigung erhalten haben und das Fahrrad wieder in Ihren Besitz gelangt, müssen Sie entweder die Entschädigung zurückzahlen oder dem Versicherer das Fahrrad zur Verfügung stellen.
Wie lange habe ich Zeit, mich zwischen Rückzahlung und Herausgabe zu entscheiden?
Sie müssen dem Versicherer Ihre Wahl innerhalb eines Monats mitteilen, nachdem er Sie schriftlich dazu aufgefordert hat. Läuft die Frist ergebnislos ab, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Was passiert mit ausgetauschten Teilen?
Der Versicherer behält sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT 2023