Bei der Fahrradversicherung der GVO Versicherung erstattet der Versicherer im Tarif TOP-VITplus beim Abhandenkommen den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand – maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ist das gleiche Modell nicht mehr erhältlich, werden die Kosten eines vergleichbaren Fahrrads übernommen.
Beim Abhandenkommen erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Ist ein Fahrrad des gleichen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, erstattet der Versicherer die Kosten eines anderen Fahrradmodells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt Ihr versichertes Fahrrad abhanden, erhalten Sie den Wert für ein gleichwertiges, neuwertiges Fahrrad zurück – begrenzt durch die Summe, die Sie versichert haben. Gibt es genau dieses Modell nicht mehr, wird stattdessen ein technisch vergleichbares Rad als Grundlage für die Erstattung herangezogen.
Häufige Fragen
Was wird beim Abhandenkommen erstattet?
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja, die Erstattung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was passiert, wenn mein Fahrradmodell nicht mehr erhältlich ist?
Ist ein Fahrrad des gleichen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, erstattet der Versicherer die Kosten eines anderen Fahrradmodells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen.
In welchem Zustand wird der Wert des Fahrrads berechnet?
Der Wiederbeschaffungswert wird in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand erstattet.