Beim Fahrrad-Schutzbrief der GVO Versicherung liegt ein Versicherungsfall erst dann vor, wenn die Voraussetzungen für Beistandsleistungen erfüllt sind und der Anspruch tatsächlich über das Notfall-Telefon geltend gemacht wird. Versichert ist jeder berechtigte Nutzer eines im Gruppenvertrag einbezogenen Fahrrades sowie jedes Fahrrad und mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern sie nicht gewerblich genutzt und nicht versicherungs- oder zulassungspflichtig sind.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
- die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers gegeben sind und
- der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
Werden Ansprüche auf die Übernahme von Kosten für Beistandsleistungen geltend gemacht, ohne dass der Versicherer vor Beauftragung dieser Leistungen informiert wurde, so bestimmt sich der Umfang der versicherten Leistung nach den hierfür gesondert definierten Leistungsgrenzen.
Versicherte Person ist jeder berechtigte Nutzer eines Fahrrades, das mit dem Fahrrad-Schutzbrief als Bestandteil der Fahrrad/E-Bike Vollkaskoversicherung versichert ist und durch die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG in den Gruppenvertrag einbezogen wurde.
Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, für das Versicherungsschutz im Rahmen des Fahrrad-Schutzbriefs als Bestandteil der Fahrrad/E-Bike Vollkaskoversicherung bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG besteht, sofern es weder gewerblich genutzt noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist. Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsfall besteht nur dann, wenn die Voraussetzungen für Beistandsleistungen erfüllt sind und der Anspruch auch tatsächlich über das Notfall-Telefon gemeldet wird. Wird der Versicherer vorab nicht informiert, richtet sich die Leistung nach den gesondert festgelegten Leistungsgrenzen. Versichert sind berechtigte Nutzer sowie Fahrräder und mitgeführte Anhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt und nicht versicherungs- oder zulassungspflichtig sind.
Häufige Fragen
Wann liegt beim Fahrrad-Schutzbrief überhaupt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Beistandsleistungen erfüllt sind und dieser Anspruch durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
Was passiert, wenn ich Beistandsleistungen beauftrage, ohne den Versicherer vorher zu informieren?
Wird der Versicherer vor Beauftragung der Leistungen nicht informiert, richtet sich der Umfang der versicherten Leistung nach den hierfür gesondert definierten Leistungsgrenzen.
Wer gilt als versicherte Person?
Versicherte Person ist jeder berechtigte Nutzer eines Fahrrades, das mit dem Fahrrad-Schutzbrief als Bestandteil der Fahrrad/E-Bike Vollkaskoversicherung bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG versichert und in den Gruppenvertrag einbezogen wurde.
Sind auch Fahrrad-Anhänger mitversichert?
Ja, mitgeführte Fahrrad-Anhänger sind ebenfalls versichert, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023