Wenn ein versichertes Fahrrad durch eine Panne oder einen Unfall nicht mehr fahrbereit ist, leistet die GVO Versicherung über den Fahrrad-Schutzbrief aktive Hilfe rund ums Fahrrad – von der 24-Stunden-Hotline und mobiler Pannenhilfe am Wohnort über Abschleppen, Bergung, Ersatzfahrrad und Übernachtungskosten bis hin zu Rücktransport, Verschrottung und einem Notfall-Bargeld-Darlehen im Ausland.
Nach einem Schadenfall unterstützt ROLAND die versicherte Person mit aktiver Hilfe und übernimmt die nachfolgenden Leistungen, um die versicherte Person schnellstmöglich wieder mobil zu machen. Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist.
Bereits ab Wohnort der versicherten Person erbringt ROLAND folgende Leistungen
24-Stunden Service
ROLAND unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit dem Fahrrad. Beim Anruf der 24-Stunden-Hotline informiert ROLAND über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Pannenhilfe
Ist in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar und kann diese Leistung in zumutbarer Zeit nach der Schadenmeldung angeboten werden, sorgt ROLAND für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernimmt ROLAND nicht.
Organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst, übernimmt ROLAND Kosten bis 50 €.
Leistungen ab einer Entfernung von 10 km vom Wohnort
Abschleppen
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt ROLAND für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-Werkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz.
Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrrad-Werkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen.
Für nicht von ROLAND organisiertes Abschleppen erstattet ROLAND die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 €. Zusätzlich übernimmt ROLAND die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 €, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
Bergung
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgt ROLAND für seine Bergung und/oder den Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 €.
Ist die Bergung behördlich angewiesen, übernimmt ROLAND die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen erbringt ROLAND auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
Weiter- oder Rückfahrt
ROLAND organisiert die Weiterfahrt zum ständigen Wohnsitz im Inland oder zum Zielort der versicherten Person. Dies gilt auch für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz der versicherten Person sowie für die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. ROLAND übernimmt die dabei entstehenden Kosten bis zur Höhe von 500 € für:
- die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
- die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
- die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.
Ersatzfahrrad
ROLAND vermittelt der versicherten Person ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. ROLAND zahlt dabei für längstens 7 (sieben) Tage maximal 50 € je Tag.
Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, übernimmt ROLAND keine Ersatzfahrradkosten.
Übernachtungskosten
ROLAND reserviert auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt wurde. ROLAND erstattet bis zu 80 € je Übernachtung.
Nimmt die versicherte Person die Leistung Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, übernimmt ROLAND die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
Fahrrad-Rücktransport
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutschland für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgt ROLAND für den Transport des versicherten Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. ROLAND übernimmt die dadurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz im Inland der versicherten Person. Diese Leistung erbringt ROLAND auch, wenn das versicherte Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird.
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leistet ROLAND nur für den Rücktransport des Fahrrades ohne Akku.
Fahrrad-Verschrottung
Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernimmt ROLAND die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Einstellort.
Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person ausbezahlt. Gepäck lässt ROLAND zum Wohnsitz transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes übernimmt ROLAND bis zum Wert der Bahnfracht.
Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
Notfall-Bargeld
Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt ROLAND den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort der versicherten Person.
Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt ROLAND der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 € je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 €.
Was bedeutet das konkret?
Ist das versicherte Fahrrad nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahrbereit, hilft der Schutzbrief mit einer Reihe von Leistungen, damit die versicherte Person schnell wieder mobil wird. Direkt ab dem Wohnort gibt es einen 24-Stunden-Service und mobile Pannenhilfe; ab 10 km Entfernung vom Wohnort kommen unter anderem Abschleppen, Bergung, Weiter- oder Rückfahrt, ein Ersatzfahrrad, Übernachtungskosten, Rücktransport, Verschrottung und Notfall-Bargeld hinzu. Für die einzelnen Leistungen gelten jeweils eigene Höchstbeträge, Zeiträume und Bedingungen. Einige Leistungen greifen auch, wenn das Fahrrad auf einer Reise gestohlen und der Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
Häufige Fragen
Wann greifen die Schutzbrief-Leistungen überhaupt?
Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist. Einige der genannten Leistungen erbringt ROLAND auch, wenn das Fahrrad auf einer Reise gestohlen und der Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
Wie viel wird für ein Ersatzfahrrad übernommen?
ROLAND vermittelt ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Anmietkosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen, fahrbereiten Fahrrads. Gezahlt wird für längstens sieben Tage maximal 50 € je Tag. Wer die Leistung Weiter- und Rückfahrt in Anspruch nimmt, erhält keine Ersatzfahrradkosten.
Welche Leistungen gelten erst ab 10 km Entfernung vom Wohnort?
Ab einer Entfernung von 10 km vom Wohnort umfasst der Schutz unter anderem Abschleppen, Bergung, Weiter- oder Rückfahrt, Ersatzfahrrad, Übernachtungskosten, Fahrrad-Rücktransport, Fahrrad-Verschrottung und Notfall-Bargeld. Der 24-Stunden-Service und die Pannenhilfe gelten bereits ab dem Wohnort.
Was passiert, wenn ich im Ausland ohne Zahlungsmittel dastehe?
Bei Verlust von Zahlungsmitteln auf einer Auslandsreise stellt ROLAND den Kontakt zur Hausbank her und vermittelt eine schnelle Bargeldauszahlung am Reiseort. Ist das nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, gibt es ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 € je Schadenfall; Überweisungs- und Auszahlungskosten werden bis zu 100 € getragen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023