Wer mit dem Fahrrad in einen Notfall gerät und den ROLAND 24-Stunden-Service der GVO Versicherung im Rahmen des Fahrrad-Schutzbriefs nutzen möchte, muss die Hilfeleistung von ROLAND organisieren lassen – erreichbar rund um die Uhr über eine feste Notfall-Telefonnummer, auch aus dem Ausland. Wird der Notruf nicht genutzt, werden Kosten nur bis zur Höhe selbst organisierter Leistungen übernommen, wobei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit besondere Folgen haben.
ROLAND möchte, dass die versicherte Person in einem Notfall schnelle Hilfe erhält. Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen ist deshalb, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND erfolgt.
ROLAND ist erreichbar über die Telefonnummer 04403 6022-130 oder aus dem Ausland über die Landesvorwahl von Deutschland und die Nummer 4403 6022-130.
ROLAND ist „rund um die Uhr“ für die versicherte Person erreichbar und hilft ihr sofort weiter.
ROLAND unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad, indem es über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt informiert.
Ruft die versicherte Person im Schadenfall nicht das Notfall-Telefon an, so ist ROLAND nur zur Übernahme von Kosten in der Höhe verpflichtet, wie sie für selbst organisierte Leistungen versichert sind. Dies gilt nicht, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Beruht das Unterlassen auf grober Fahrlässigkeit, kann ROLAND den Umfang des Versicherungsschutzes in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen.
Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt ROLAND zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Gefahr weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang der Leistung von ROLAND ursächlich war.
Was bedeutet das konkret?
Damit die versicherten Leistungen greifen, muss ROLAND die Hilfe im Notfall selbst organisieren. Dafür gibt es eine Notfall-Nummer, die rund um die Uhr erreichbar ist – auch aus dem Ausland – und über die man zusätzlich Auskunft zur nächsten Fahrrad-Werkstatt erhält. Wird der Notruf nicht genutzt, übernimmt ROLAND nur so viel, wie für selbst organisierte Leistungen versichert ist. Je nach Grad des Verschuldens kann die Leistung gekürzt werden, wobei die versicherte Person bestimmte Nachweise erbringen muss.
Häufige Fragen
Muss ich im Notfall zwingend bei ROLAND anrufen, damit ich die Leistungen bekomme?
Ja. Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen ist, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND erfolgt.
Wie erreiche ich ROLAND und zu welchen Zeiten?
ROLAND ist rund um die Uhr über die Telefonnummer 04403 6022-130 erreichbar, aus dem Ausland über die Landesvorwahl von Deutschland und die Nummer 4403 6022-130, und hilft der versicherten Person sofort weiter.
Was passiert, wenn ich das Notfall-Telefon nicht anrufe?
Dann ist ROLAND nur zur Übernahme von Kosten in der Höhe verpflichtet, wie sie für selbst organisierte Leistungen versichert sind. Bei grober Fahrlässigkeit kann ROLAND die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit muss die versicherte Person beweisen.
Hilft ROLAND auch bei einer Panne oder einem technischen Defekt am Fahrrad?
Ja. ROLAND unterstützt die versicherte Person bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023