In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung verzichtet der Versicherer im Tarif TOP-VITplus auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – mit klar benannten Ausnahmen bei Obliegenheitsverletzungen und der Diebstahlssicherung des Fahrrads.
In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für grobe Fahrlässigkeit:
- Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
- Dies gilt nicht für Obliegenheitsverletzungen.
- Dies gilt nicht für die Regelungen zur Diebstahlssicherung des Fahrrads.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, kürzt der Versicherer die Leistung in diesem Tarif nicht, sondern reguliert den Schaden. Diese Zusage greift allerdings nicht in allen Fällen: Bei Verstößen gegen vereinbarte Pflichten (Obliegenheiten) und bei den Vorgaben zur Diebstahlssicherung des Fahrrads bleibt es beim üblichen Einwand.
Häufige Fragen
Verzichtet der Tarif TOP-VITplus auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Ja. In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung verzichtet der Versicherer im Tarif TOP-VITplus auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Für welche Fälle gilt der Verzicht nicht?
Der Verzicht gilt nicht für Obliegenheitsverletzungen und nicht für die Regelungen zur Diebstahlssicherung des Fahrrads.
Gilt der Verzicht auch bei Verletzung der Diebstahlssicherung?
Nein. Für die Regelungen zur Diebstahlssicherung des Fahrrads gilt der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit ausdrücklich nicht.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.
Dokumentversion: 2023.03