Taucht das gestohlene oder abhandengekommene Fahrrad wieder auf, verlangt die GVO Versicherung im Rahmen der Fahrradversicherung, dass der Versicherungsnehmer das Wiederauffinden unverzüglich in Textform meldet; wurde bereits eine Entschädigung gezahlt, muss er entweder das Geld zurückzahlen oder das Rad überlassen und diese Wahl innerhalb eines Monats nach Aufforderung treffen.
Wird das abhandengekommene Fahrrad wiederaufgefunden, muss der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich in Textform mitteilen. Möglich ist dies zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Gelangt das Fahrrad wieder in den Besitz des Versicherungsnehmers, nachdem dieser vom Versicherer bereits eine Entschädigung erhalten hat, so hat der Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten:
- Er zahlt die Entschädigung zurück.
- Oder er stellt dem Versicherer das Fahrrad zur Verfügung.
Welche dieser beiden Alternativen der Versicherungsnehmer wählt, muss er dem Versicherer innerhalb eines Monats mitteilen. Diese Frist beginnt, nachdem der Versicherer den Versicherungsnehmer schriftlich dazu aufgefordert hat. Läuft die Frist ohne Reaktion ab, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Der Versicherer behält sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das verschwundene Fahrrad wieder auftaucht, muss man das der Versicherung schnellstmöglich schriftlich melden. Hat man vorher schon Geld für den Verlust bekommen, muss man sich entscheiden: entweder das Geld zurückzahlen oder das Rad an den Versicherer abgeben. Diese Entscheidung muss man innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung mitteilen – sonst entscheidet der Versicherer selbst. Zusätzlich kann der Versicherer ausgetauschte Teile vom Fachhändler zurückverlangen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn mein gestohlenes Fahrrad wieder auftaucht?
Sie müssen dem Versicherer das Wiederauffinden unverzüglich in Textform mitteilen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Ich habe bereits eine Entschädigung erhalten und das Rad ist wieder da – was passiert dann?
Sie müssen entweder die erhaltene Entschädigung zurückzahlen oder dem Versicherer das Fahrrad zur Verfügung stellen.
Wie lange habe ich Zeit, mich zwischen Rückzahlung und Herausgabe zu entscheiden?
Sie müssen dem Versicherer innerhalb eines Monats mitteilen, welche Alternative Sie wählen. Die Frist beginnt, nachdem der Versicherer Sie schriftlich dazu aufgefordert hat.
Was passiert, wenn ich mich nicht innerhalb der Frist entscheide?
Läuft die Frist ergebnislos ab, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023