Wie lange läuft die Fahrradversicherung der GVO Versicherung und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit jeweils um ein Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Geregelt sind außerdem die Kündigung mehrjähriger Verträge, das Vertragsende bei Verkauf des Fahrrads oder Tod des Versicherungsnehmers, die Fortführung nach Diebstahl sowie die Kündigung nach einem Versicherungsfall.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers verzichtet der Versicherer auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Fehlendes versichertes Interesse (Veräußerung des versicherten Fahrrads)
Veräußert der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrrad, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt. Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versicherungsschutz nur für die Fahrräder, die veräußert wurden.
Tod des Versicherungsnehmers
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers von diesem Umstand. Es endet spätestens zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Fortführung des Versicherungsverhältnisses unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt.
Weiterführung des Vertrages nach einem Diebstahl oder Totalschaden
Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Der Versicherungsnehmer teilt die erforderlichen Daten des neuen Fahrrads unverzüglich dem Versicherer mit. Die Prämie berechnet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad. Die Kündigungsmöglichkeit nach einem Versicherungsfall bleibt hiervon unberührt.
Kündigung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Dauer automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Er endet unter anderem, wenn das Fahrrad verkauft wird oder der Versicherungsnehmer stirbt. Nach einem Diebstahl kann der Vertrag mit einem neuen Fahrrad weiterlaufen. Zusätzlich können beide Vertragsparteien nach einem Versicherungsfall kündigen.
Häufige Fragen
Verlängert sich der Fahrradversicherungsvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Fahrrad verkaufe?
Veräußert der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrrad, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt. Sind mehrere Fahrräder versichert, endet der Schutz nur für die verkauften Fahrräder.
Kann ich nach einem Schadenfall kündigen und wann wird die Kündigung wirksam?
Ja, nach einem Versicherungsfall können beide Vertragsparteien schriftlich kündigen, spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung. Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort mit Zugang wirksam, kann aber auf einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gelegt werden. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam.
Läuft der Vertrag nach einem Fahrraddiebstahl weiter?
Ja. Nach der Entschädigungsleistung läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Die Daten des neuen Fahrrads sind dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen, die Prämie richtet sich nach dem dann gültigen Tarif.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023