Bei mehrjährigen Verträgen der Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus können Sie ab einer Laufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes weiteren Jahres kündigen – mit einer Frist von drei Monaten. Auf Wunsch verzichtet der Versicherer sogar auf diese Kündigungsfrist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen:
- Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres vom Versicherungsnehmer gekündigt werden.
- Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
- Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers verzichtet der Versicherer auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Was bedeutet das konkret?
Läuft Ihr Vertrag länger als drei Jahre, sind Sie nicht dauerhaft gebunden: Sie können ihn zum Ende des dritten Jahres oder zum Ende jedes folgenden Jahres beenden. Wichtig ist nur, dass Ihre Kündigung rechtzeitig – nämlich drei Monate vor dem jeweiligen Ablauftermin – beim Versicherer eingeht. Wünschen Sie es ausdrücklich, kann der Versicherer auf diese Frist verzichten.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren können Sie zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Es gilt eine Frist von drei Monaten. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Kann der Versicherer auf die Kündigungsfrist verzichten?
Ja. Auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers verzichtet der Versicherer auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Wer kann den Vertrag kündigen?
Die hier beschriebene Kündigung zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres kann vom Versicherungsnehmer ausgesprochen werden.