Bei der Fahrradversicherung der GVO Versicherung sollen alle Anzeigen und Erklärungen für ROLAND an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein als zuständig genannte Geschäftsstelle gerichtet werden, während Schadenfälle rund um die Uhr telefonisch gemeldet werden können. Wichtig ist zudem: Wer eine Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteilt, muss sich zurechnen lassen, dass ein eingeschriebener Brief an die letzte bekannte Adresse drei Tage nach Absendung als zugegangen gilt.
Alle für ROLAND bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung gerichtet werden. Alternativ können sie an die Geschäftsstelle gerichtet werden, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnet ist.
Für die Meldung von Schadenfällen steht der versicherten Person der telefonische 24-Stunden-Service zur Verfügung.
Hat die versicherte Person ROLAND eine Änderung ihrer Anschrift oder eine Namensänderung nicht mitgeteilt, gilt für eine Willenserklärung, die ihr gegenüber abzugeben ist, Folgendes: Es genügt die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
Was bedeutet das konkret?
Anzeigen und Erklärungen richten Sie an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle. Schäden können Sie jederzeit über den telefonischen 24-Stunden-Service melden. Teilen Sie eine Anschriften- oder Namensänderung nicht mit, reicht für eine an Sie gerichtete Willenserklärung ein eingeschriebener Brief an Ihre letzte bekannte Adresse – dieser gilt drei Tage nach dem Absenden als zugegangen.
Häufige Fragen
An wen soll ich meine Anzeigen und Erklärungen richten?
Alle für ROLAND bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein bzw. in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
Wie kann ich einen Schadenfall melden?
Für die Meldung von Schadenfällen steht der versicherten Person der telefonische 24-Stunden-Service zur Verfügung.
Was passiert, wenn ich einen Umzug oder eine Namensänderung nicht mitteile?
Dann genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Diese Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
Ab wann gilt ein eingeschriebener Brief als zugegangen, wenn meine Adresse nicht aktuell ist?
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift als zugegangen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023