Wer seine Fahrrad-Vollkaskoversicherung bei der GVO Versicherung abschließt, profitiert von mehreren Zusatzleistungen: Eine Besitzstandsgarantie sichert Vorteile aus dem Vorvertrag, eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung überbrückt Lücken zum gekündigten Altvertrag, und die Best-Leistungs-Garantie erweitert den Schutz, wenn ein anderer Anbieter mehr leistet. Hinzu kommen Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit, eine Vorsorge von 15 Prozent für Wertsteigerungen, Krankenhaustagegeld nach einem Unfall sowie besondere Förderungen bei nachhaltigen Fahrrädern und Zubehör.
Stellt sich bei einem Schadenfall heraus, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen der Fahrrad-Vollkaskoversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer beim Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags reguliert.
Eine Besserstellung liegt vor, wenn einzelne Klauseln des Vorvertrages gegenüber den Einschlüssen aus diesem Vertrag eine Besserstellung bedeuten. Ausgenommen hiervon sind die Obliegenheiten. Die Entschädigung erfolgt nach der Klausel des Vorvertrages und wird nicht mit einer Klausel aus diesem Vertrag aufaddiert.
Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung stellt.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
- ununterbrochen Versicherungsschutz bestand und
- die Besserstellungen aus dem direkten Vorvertrag resultieren und
- der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war und
- die im aktuellen Versicherungsvertrag zugrundeliegende Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt.
Ausschlüsse
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit
- Vorsatz
- beruflichen und gewerblichen Risiken
- Assistance- und sonstigen versicherungsfremden Dienstleistungen
- Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“ oder „Allgefahrendeckung/All-Risk-Deckungen“.
Summen und Konditionendifferenzdeckung
Beantragt der Versicherungsnehmer Anschlussversicherungsschutz für die Fahrrad/E-Bike-Vollkaskoversicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündigter Fahrrad-Vollkaskovertrag für das gleiche Fahrrad, so gilt für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten eine beitragsfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung als vereinbart.
Umfang
Die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung leistet für Schadenereignisse, die in der anderweitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind. Die Höchstentschädigung ist auf die Versicherungssumme dieses Vertrages begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Leistung zuerst aus dem Grundvertrag beansprucht und ausgezahlt wird.
Ausschlüsse
Diese Deckungserweiterung gilt nicht, wenn
- der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrags leistungsfrei ist
- der Vorversicherer wegen Verletzung einer Obliegenheit leistungsfrei ist
- der Vorversicherer aufgrund arglistiger Täuschung den Vertrag angefochten hat
Best-Leistungs-Garantie
Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer einen leistungsstärkeren, allgemein zugänglichen Tarif zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung an, wird im Schadenfall der Versicherungsschutz im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert sowie eine gegebenenfalls vorhandene Entschädigungsgrenze entsprechend erhöht. Die erweiterte Leistungsgarantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines anderen Versicherers, für die von diesem kein Zusatzbeitrag erhoben wird und die in Höhe oder Umfang bei der GVO Versicherung nicht versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzbeitrag).
Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung stellt. Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen eines anderen Versicherers zum Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsnehmer beruft.
Entschädigungsbegrenzung
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Ausschlüsse
Die erweiterte Leistungsgarantie gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit
- Vorsatz
- beruflichen und gewerblichen Risiken
- Assistance- und sonstigen versicherungsfremden Dienstleistungen
- Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“ oder „Allgefahrendeckung/All-Risk-Deckungen“
Innovationsklausel
Sind die bei Vertragsabschluss gültigen Bedingungen der Produktlinie ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag im Laufe der Vertragslaufzeit geändert worden, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Ausgenommen sind beitragspflichtige Zusatzeinschlüsse oder Assistanceleistungen, welche nicht durch die GVO Versicherung erbracht werden.
Grobe Fahrlässigkeit
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Obliegenheitsverletzungen und nicht für die Regelungen zur Diebstahlssicherung des Fahrrads.
Mehrkosten durch Wertsteigerung (Vorsorge)
Mitversichert gilt eine Vorsorgeversicherung für inflationäre Wertsteigerungen (Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) und wertsteigernde fachgerechte Um- und Anbauten.
Die Vorsorge beträgt 15 Prozent der Versicherungssumme.
Krankenhaustagegeld bei Unfall
Muss der Versicherungsnehmer nach einem Unfall (Unfallschäden) bei der Nutzung des versicherten Fahrrads stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden, leistet der Versicherer für die Dauer von maximal fünf Tagen ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 € pro Tag.
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden angefangenen Tag ausgezahlt, an dem sich der Versicherungsnehmer im stationären Krankenhausaufenthalt befindet, maximal jedoch für eine Dauer von 5 Tagen und mit einer damit verbundenen Höchstentschädigung von 50 € für den gesamten Zeitraum des stationären Aufenthalts.
Förderung bei Wiederbeschaffung eines nachhaltigen Fahrrads
Sofern das versicherte Fahrrad durch ein versichertes Ereignis einen Totalschaden erlitten hat oder abhandengekommen ist, entschädigt der Versicherer bei der Wiederbeschaffung eines nachhaltigen Fahrrads bis zu 10 % über der Versicherungssumme, mindestens 250 €, maximal jedoch den Wiederbeschaffungswert.
Voraussetzung ist,
- der Rahmen des neuen Fahrrads besteht aus Holz oder Bambus oder
- das Fahrrad ist mit einem offiziellen Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet und
- das neue Fahrrad wird mit diesem Versicherungsprodukt über uns abgesichert.
Sofern der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigt, bevor dieser die Laufzeit von zwei Versicherungsjahren (24 Monate) erreicht hat, kann der Versicherer den Zuschuss vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Dies gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer diesen in Anspruch genommen hat.
Förderung bei Wiederbeschaffung von nachhaltigem Fahrradzubehör
Sofern versichertes Fahrradzubehör durch einen versicherten Schadenfall beschädigt oder abhandengekommen ist, gilt eine erhöhte Entschädigungsgrenze von maximal 750 € pro Teil, sofern das Zubehör aus komplett kompostierbarem Material, Holz, Bambus, Kork oder aus recyceltem Plastik besteht.
Die Maximalerstattung pro Versicherungsfall für Fahrradzubehör von maximal 1.500 € bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt bündelt mehrere Zusatzleistungen der Fahrrad-Vollkaskoversicherung. Vorteile aus dem Vorvertrag bleiben durch die Besitzstandsgarantie erhalten, eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung schließt Lücken zum gekündigten Altvertrag, und die Best-Leistungs-Garantie erweitert den Schutz, wenn ein anderer Anbieter mehr leistet. Ergänzt wird das durch den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit, eine Vorsorge von 15 Prozent für Wertsteigerungen, ein Krankenhaustagegeld nach einem Unfall sowie besondere Förderungen bei der Wiederbeschaffung nachhaltiger Fahrräder und nachhaltigen Zubehörs.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein alter Fahrradvertrag bessere Leistungen hatte?
Stellt sich im Schadenfall heraus, dass der Versicherungsnehmer durch den Vorvertrag beim Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird nach den Bedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags reguliert. Voraussetzung ist unter anderem, dass ununterbrochen Versicherungsschutz bestand, die Besserstellung aus dem direkten Vorvertrag stammt, der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war und die Bedingungen des Vorversicherers vorgelegt werden. Obliegenheiten sind davon ausgenommen.
Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld nach einem Fahrradunfall?
Wird der Versicherungsnehmer nach einem Unfall bei der Nutzung des versicherten Fahrrads stationär im Krankenhaus aufgenommen, zahlt der Versicherer 10 € pro Tag für maximal fünf Tage. Das ergibt eine Höchstentschädigung von 50 € für den gesamten stationären Aufenthalt, wobei jeder angefangene Tag gezählt wird.
Welche Förderung gibt es bei der Wiederbeschaffung eines nachhaltigen Fahrrads?
Bei Totalschaden oder Abhandenkommen des versicherten Fahrrads entschädigt der Versicherer bei der Wiederbeschaffung eines nachhaltigen Fahrrads bis zu 10 % über der Versicherungssumme, mindestens 250 € und maximal den Wiederbeschaffungswert. Voraussetzung ist ein Rahmen aus Holz oder Bambus oder ein offizielles Nachhaltigkeitssiegel sowie die Absicherung des neuen Fahrrads über dieses Versicherungsprodukt. Bei Kündigung vor Ablauf von 24 Monaten kann der Zuschuss zurückgefordert werden.
Verzichtet die Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Ja, der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Dieser Verzicht gilt jedoch nicht für Obliegenheitsverletzungen und nicht für die Regelungen zur Diebstahlssicherung des Fahrrads.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023