Mit der Best-Leistungs-Garantie im Tarif TOP-VITplus der GVO Versicherung wird der Schutz Ihrer Fahrrad-Vollkaskoversicherung automatisch erweitert, wenn ein anderer zugelassener Versicherer zum Schadenzeitpunkt einen leistungsstärkeren Tarif anbietet – inklusive Voraussetzungen, Entschädigungsgrenzen und Ausschlüssen.
Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer einen leistungsstärkeren, allgemein zugängigen Tarif zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung an, wird im Schadenfall der Versicherungsschutz im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert sowie eine ggf. vorhandene Entschädigungsgrenze entsprechend erhöht.
Die erweiterte Leistungsgarantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines anderen Versicherers, für die von diesem kein Zusatzbeitrag erhoben wird und die in Höhe oder Umfang nicht bei der GVO Versicherung versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzbeitrag).
a) Voraussetzung:
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung stellt. Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen eines anderen Versicherers zum Schadenszeitpunkt nachweisen.
Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsnehmer beruft.
b) Entschädigungsbegrenzung:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
c) Ausschlüsse:
Die erweiterte Leistungsgarantie gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit:
- Vorsatz
- beruflichen und gewerblichen Risiken
- Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen
- Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“ oder „Allgefahrendeckung/All-Risk-Deckungen“
Was bedeutet das konkret?
Die Best-Leistungs-Garantie sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall nicht schlechter gestellt sind als bei einem stärkeren Vergleichstarif. Bietet ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer zum Schadenzeitpunkt eine bessere, allgemein zugängliche Fahrrad-Vollkaskoversicherung ohne Zusatzbeitrag, kann sich der Schutz entsprechend erweitern. Wichtig ist, dass Sie die Bedingungen dieses anderen Tarifs nachweisen. Bestimmte Bereiche wie Vorsatz oder gewerbliche Risiken sind davon ausgenommen.
Häufige Fragen
Was ist die Best-Leistungs-Garantie in der Fahrradversicherung?
Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer einen leistungsstärkeren, allgemein zugänglichen Tarif zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung an, wird im Schadenfall der Versicherungsschutz im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert und eine ggf. vorhandene Entschädigungsgrenze entsprechend erhöht.
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen?
Sie müssen die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung stellen und die weitergehenden Leistungen eines anderen Versicherers zum Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen des anderen Versicherers, auf dessen Tarif Sie sich berufen.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Welche Schäden sind von der erweiterten Leistungsgarantie ausgeschlossen?
Die erweiterte Leistungsgarantie gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit Vorsatz, beruflichen und gewerblichen Risiken, Assistance- und sonstigen versicherungsfremden Dienstleistungen sowie Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“ oder „Allgefahrendeckung/All-Risk-Deckungen“.
Für welche Leistungen eines anderen Versicherers gilt die Garantie?
Sie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines anderen Versicherers, für die von diesem kein Zusatzbeitrag erhoben wird und die in Höhe oder Umfang nicht bei der GVO Versicherung versicherbar sind – auch nicht gegen Zusatzbeitrag.