In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Summen und Konditionendifferenzdeckung:
Beantragt der Versicherungsnehmer Anschlussversicherungsschutz für die Fahrrad/E-Bike-Vollkaskoversicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündigter Fahrrad-Vollkaskovertrag für das gleiche Fahrrad, so gilt für einen Zeitraum von max. 12 Monaten eine beitragsfreie Summenund Konditionsdifferenzdeckung als vereinbart.
a) Umfang
Die Summenund Konditionsdifferenzdeckung leistet für Schadenereignisse, die in der anderweitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind. Die Höchstentschädigung ist auf die Versicherungssumme dieses Vertrages begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Leistung zuerst aus dem Grundvertrag beansprucht und ausgezahlt wird.
b) Ausschlüsse
Diese Deckungserweiterung gilt nicht, wenn
der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrags leistungsfrei ist
der Vorversicherer wegen Verletzung einer Obliegenheit leistungsfrei ist
der Vorversicherer aufgrund arglistiger Täuschung den Vertrag angefochten hat
Dokumentversion: 2023.03