Wer bei der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus Anschlussschutz für die Fahrrad- und E-Bike-Vollkaskoversicherung beantragt und noch einen gekündigten Vorvertrag für dasselbe Rad hat, erhält bis zu 12 Monate eine beitragsfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung – mit klaren Regeln zu Umfang und Ausschlüssen.
Beantragt der Versicherungsnehmer Anschlussversicherungsschutz für die Fahrrad/E-Bike-Vollkaskoversicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündigter Fahrrad-Vollkaskovertrag für das gleiche Fahrrad, so gilt für einen Zeitraum von max. 12 Monaten eine beitragsfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung als vereinbart.
a) Umfang
Die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung leistet für Schadenereignisse, die in der anderweitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind.
Die Höchstentschädigung ist auf die Versicherungssumme dieses Vertrages begrenzt.
Voraussetzung ist, dass die Leistung zuerst aus dem Grundvertrag beansprucht und ausgezahlt wird.
b) Ausschlüsse
Diese Deckungserweiterung gilt nicht, wenn:
- der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrags leistungsfrei ist
- der Vorversicherer wegen Verletzung einer Obliegenheit leistungsfrei ist
- der Vorversicherer aufgrund arglistiger Täuschung den Vertrag angefochten hat
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie von einem alten, bereits gekündigten Fahrrad-Vollkaskovertrag zum neuen Vertrag wechseln, springt für eine Übergangszeit eine zusätzliche Deckung ein. Sie deckt beitragsfrei genau die Lücken ab, die der alte Vertrag offen lässt – also Schäden, die dort gar nicht oder nur teilweise abgesichert sind. Zuerst wird jedoch immer der bestehende Grundvertrag genutzt. In bestimmten Fällen, etwa wenn der alte Versicherer wegen Beitragsrückständen, Pflichtverletzungen oder arglistiger Täuschung nicht leisten muss, greift diese Erweiterung nicht.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung?
Sie gilt für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten und ist beitragsfrei vereinbart.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer beantragt Anschlussversicherungsschutz für die Fahrrad/E-Bike-Vollkaskoversicherung, und zu diesem Zeitpunkt besteht noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündigter Fahrrad-Vollkaskovertrag für das gleiche Fahrrad.
Wofür leistet die Deckung und wie hoch ist die Entschädigung?
Sie leistet für Schadenereignisse, die in der anderweitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind. Die Höchstentschädigung ist auf die Versicherungssumme dieses Vertrages begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Leistung zuerst aus dem Grundvertrag beansprucht und ausgezahlt wird.
In welchen Fällen gilt die Deckungserweiterung nicht?
Sie gilt nicht, wenn der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrags leistungsfrei ist, wegen Verletzung einer Obliegenheit leistungsfrei ist oder aufgrund arglistiger Täuschung den Vertrag angefochten hat.