In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Stillschweigende Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Dokumentversion: 2023.03