In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung verlängert sich der Vertrag im Tarif TOP-VITplus automatisch um jeweils ein Jahr, sofern keine der Vertragsparteien rechtzeitig kündigt. Hier erfährst du, welche Vertragsdauer und welche Kündigungsfrist dabei gelten.
Stillschweigende Verlängerung im Tarif TOP-VITplus:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Was bedeutet das konkret?
Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, endet er nicht automatisch, sondern läuft jeweils ein weiteres Jahr weiter. Wer das nicht möchte, muss vor dem Ablauf des Versicherungsjahres rechtzeitig kündigen. Die Kündigung kann von beiden Seiten ausgehen und muss der jeweils anderen Seite fristgerecht zugegangen sein.
Häufige Fragen
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Wer kann den Vertrag kündigen?
Die Kündigung kann von einer der Vertragsparteien ausgehen, also sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer.
Ab welcher Vertragsdauer greift die stillschweigende Verlängerung?
Die stillschweigende Verlängerung gilt bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr.
Dokumentversion: 2023.03