Wer eine Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus abschließt und das Lastschriftverfahren zur Prämienzahlung vereinbart hat, muss zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen – so bleibt der Einzug reibungslos.
Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich für den Einzug der Beiträge per Lastschrift entschieden haben, sollten Sie darauf achten, dass am Fälligkeitstag genügend Guthaben auf Ihrem Konto vorhanden ist. So kann die Prämie ohne Probleme abgebucht werden.
Häufige Fragen
Welche Pflicht habe ich beim Lastschriftverfahren?
Wenn das Lastschriftverfahren vereinbart wurde, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.
Wann muss das Konto ausreichend gedeckt sein?
Das Konto muss zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie eine ausreichende Deckung aufweisen.
Gilt diese Pflicht auch ohne Lastschriftverfahren?
Diese Pflicht bezieht sich auf den Fall, dass zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden ist.
Dokumentversion: 2023.03