Nach einem Diebstahl oder Totalschaden läuft die Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Erfahren Sie, welche Daten Sie mitteilen müssen, wie sich die Prämie berechnet und dass Ihre Kündigungsmöglichkeit unberührt bleibt.
Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter.
- Der Versicherungsnehmer teilt die erforderlichen Daten des neuen Fahrrads unverzüglich dem Versicherer mit.
- Die Prämie berechnet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
- Die Kündigungsmöglichkeit nach einem Versicherungsfall bleibt hiervon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Fahrrad gestohlen und Sie erhalten eine Entschädigung, endet Ihr Vertrag nicht automatisch. Er setzt sich einfach mit dem neuen Fahrrad fort. Dafür geben Sie dem Versicherer zeitnah die Angaben zum neuen Rad durch. Der Beitrag richtet sich anschließend nach dem für das neue Fahrrad gültigen Tarif. Falls Sie nach dem Schadenfall lieber kündigen möchten, bleibt diese Möglichkeit für Sie bestehen.
Häufige Fragen
Endet mein Vertrag nach einem Diebstahl automatisch?
Nein. Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter.
Was muss ich dem Versicherer nach dem Kauf eines neuen Fahrrads mitteilen?
Der Versicherungsnehmer teilt die erforderlichen Daten des neuen Fahrrads unverzüglich dem Versicherer mit.
Wie wird die Prämie für das neue Fahrrad berechnet?
Die Prämie berechnet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
Kann ich den Vertrag nach einem Versicherungsfall trotzdem kündigen?
Ja. Die Kündigungsmöglichkeit nach einem Versicherungsfall bleibt unberührt.
Dokumentversion: 2023.03