Bei der Fahrradversicherung der GVO Versicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit und ohne elektrische Tretunterstützung bis zu einem Kaufpreis von 15.000 € versichert – samt fest verbundener Teile, losem Alltagszubehör und gemieteten Ersatzrädern. Geschützt sind private Fahrten und Dienstfahrten ebenso wie Trainings-, Übungs- und Wettkampffahrten, wobei bei Wettkämpfen eine Selbstbeteiligung gilt. Der Versicherungsschutz besteht weltweit ohne zeitliche Begrenzung, bestimmte Fahrräder sind jedoch ausgeschlossen.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad ohne und mit elektrischer Tretunterstützung (Hilfsmotor). Eingeschlossen sind die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (zum Beispiel Sattel, Lenker, Gepäckträger, Akku sowie Lade- und Steuergerät). Voraussetzung ist, dass der Kaufpreis 15.000 € nicht übersteigt.
Fahrrad-Zubehör
Versichert ist darüber hinaus lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör, sofern es zum alltäglichen Gebrauch des Fahrrads dient.
Mietrad
Ergänzend zu dem versicherten Fahrrad besteht Versicherungsschutz für alle Mieträder, die durch den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person von einem gewerblichen Anbieter gemietet und genutzt werden. Der Mietzeitraum darf maximal 10 Tage betragen. Dasselbe gilt für Räder, die durch eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, während sich das versicherte Fahrrad in Reparatur befindet.
Bei Mieträdern beschränkt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf folgende versicherte Gefahren und Schäden:
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
- Unfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung
Die vorgesehenen Ausschlüsse bleiben auch bei Mieträdern bestehen.
Versicherte Personen
Versicherte Person ist jeder Eigentümer (auch eine juristische Person). Versichert sind außerdem Personen, die mit Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad nutzen.
Versicherte Nutzung
Versichert ist die private Nutzung des Fahrrads, einschließlich Dienstfahrten.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für:
- alle Trainings- und Übungsfahrten
- die Teilnahme an Rad- und Sportveranstaltungen
- die Teilnahme an Wettkämpfen
Für Beschädigungen, die während der Teilnahme an Wettkämpfen entstehen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % des Schadens.
Für Fahrräder, die auch gewerblich genutzt werden, besteht nur Versicherungsschutz, soweit es sich um eine ohne Beschäftigte ausgeführte selbständige Tätigkeit mit einem Umsatz von höchstens 20.000 € pro Jahr handelt.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht weltweit ohne zeitliche Begrenzung.
Ausschlüsse
Nicht versichert sind Fahrräder:
- für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- die für Kurier- oder Auslieferungsdienste genutzt werden
- die überwiegend gewerblich genutzt werden
- die vom Eigentümer oder Versicherungsnehmer vermietet werden oder einen stetigen Nutzerwechsel haben
- die vollverkleidet sind (Velomobile)
- die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten
- die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben wurden
- für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
- Dirt-Bikes, sofern diese elektrisch angetrieben werden
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad mit oder ohne Motorunterstützung bis zu einem Kaufpreis von 15.000 €, inklusive fest verbundener Teile und losem Alltagszubehör. Auch kurzzeitig gemietete Räder und kostenlose Werkstatt-Leihräder sind – begrenzt auf bestimmte Gefahren – mitversichert. Der Schutz gilt weltweit und zeitlich unbegrenzt, für die private Nutzung, Dienstfahrten sowie Trainings- und Wettkampffahrten, wobei bei Wettkämpfen eine Selbstbeteiligung von 20 % anfällt. Bestimmte Fahrräder, etwa gewerblich genutzte, Eigenbauten oder solche ohne Kaufbeleg, sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Kaufpreis ist mein Fahrrad versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad einschließlich der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile, sofern der Kaufpreis 15.000 € nicht übersteigt.
Sind auch gemietete Fahrräder mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht für Mieträder, die vom Versicherungsnehmer oder einer im Haushalt lebenden Person bei einem gewerblichen Anbieter für maximal 10 Tage gemietet werden, ebenso für kostenlos von einer Fachwerkstatt gestellte Räder während der Reparatur. Der Schutz beschränkt sich dabei auf bestimmte Gefahren wie Diebstahl, Raub, Unfall, Brand oder Naturereignisse; die Ausschlüsse bleiben bestehen.
Gilt der Schutz auch bei Wettkämpfen?
Ja, Trainings- und Übungsfahrten, Rad- und Sportveranstaltungen sowie Wettkämpfe sind mitversichert. Bei Beschädigungen während der Teilnahme an Wettkämpfen gilt jedoch eine Selbstbeteiligung von 20 % des Schadens.
Welche Fahrräder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem versicherungs- oder führerscheinpflichtige Räder, Räder für Kurier- oder Auslieferungsdienste, überwiegend gewerblich genutzte Räder, vermietete Räder oder solche mit stetigem Nutzerwechsel, Velomobile, Eigenbauten, Räder ohne Original-Händlerkaufbeleg oder Privatkaufvertrag sowie elektrisch angetriebene Dirt-Bikes.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung TOP-VIT-PlusN 2023