Beim Tarif Single ohne Kind der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht schützt der Vertrag ausschließlich den Versicherungsnehmer als Einzelperson bei seiner persönlich gesetzlichen Haftpflicht, ohne mitversicherte Personen. Ändert sich der Familienstand, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden, da dann die Regeln zur Erhöhung und Erweiterung versicherter Risiken greifen.
Wenn der Tarif Single ohne Kind vereinbart ist, gilt folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson.
- Die Bestimmungen über die mitversicherten Personen haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Single ohne Kind deckt allein den Versicherungsnehmer als Einzelperson ab. Weitere Personen sind über diesen Vertrag nicht mitversichert, denn die entsprechenden Regelungen zu mitversicherten Personen gelten hier nicht. Ändert sich der Familienstand, muss dies dem Versicherer gemeldet werden, weil dann die Regeln zur Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos zum Tragen kommen.
Häufige Fragen
Wer ist beim Tarif Single ohne Kind versichert?
Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson.
Sind weitere Personen bei diesem Tarif mitversichert?
Nein. Die Bestimmungen über die mitversicherten Personen haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
Was muss ich tun, wenn sich mein Familienstand ändert?
Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Dann gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016