Beim Tarif Familie der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht schützt der Versicherungsschutz die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen; zugleich müssen Änderungen des Familienstandes dem Versicherer gemeldet werden, weil dann die Regeln zur Erhöhung und Erweiterung versicherter Risiken greifen.
Ist der Tarif Familie vereinbart, gilt Folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Tarif Familie gewählt hat, ist mit seiner persönlich gesetzlichen Haftpflicht abgesichert – ebenso die mitversicherten Personen. Ändert sich der Familienstand, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden. In diesem Fall kommen die Regelungen zur Erhöhung und Erweiterung der versicherten Risiken zur Anwendung.
Häufige Fragen
Wer ist im Tarif Familie über die Privathaftpflicht abgesichert?
Der Versicherungsschutz gilt für die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie der mitversicherten Personen.
Muss ich eine Heirat oder Trennung dem Versicherer melden?
Ja, Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Dabei gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung der versicherten Risiken.
Was passiert bei einer Änderung des Familienstandes?
Nach der Mitteilung an den Versicherer kommen die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken zur Anwendung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016