Ob und wie die GVO Versicherung in der Privathaftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung bietet, hängt vom Tarif ab. Sie schützt, wenn ein Schädiger nicht zahlen kann, und umfasst je nach Tarif auch Schäden durch Tierhalter, Kfz-Halter oder vorsätzliche Handlungen in VIT, VIT eco, TOP-VIT und TOP-VIT PlusN.
- Forderungsausfalldeckung: in VIT nicht enthalten, in VIT eco SB 3.000 €, in TOP-VIT und TOP-VIT PlusN enthalten.
- Forderungsausfalldeckung auch bei Schäden durch Tierhalter (auch von Kampfhunden): in VIT nicht enthalten, in VIT eco SB 3.000 €, in TOP-VIT und TOP-VIT PlusN enthalten.
- Forderungsausfalldeckung auch bei Schäden durch Kfz-Halter/Kfz-Führer: in VIT nicht enthalten, in VIT eco nicht enthalten, in TOP-VIT und TOP-VIT PlusN enthalten.
- Forderungsausfalldeckung auch bei vorsätzlicher Handlung des Schädigers: in VIT nicht enthalten, in VIT eco nicht enthalten, in TOP-VIT und TOP-VIT PlusN enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Ihnen ein anderer einen Schaden zufügt, aber selbst keine Versicherung hat und nicht zahlen kann. Dann übernimmt Ihre eigene Versicherung den berechtigten Schadenersatz. Je nach Tarif sind auch Schäden durch Tierhalter, Kfz-Halter oder vorsätzlich handelnde Schädiger eingeschlossen.
Häufige Fragen
Ab welchem Tarif gibt es eine Forderungsausfalldeckung?
In VIT nicht enthalten, in VIT eco mit SB 3.000 € und in TOP-VIT sowie TOP-VIT PlusN enthalten.
Sind auch Schäden durch Kfz-Halter abgedeckt?
Die Forderungsausfalldeckung bei Schäden durch Kfz-Halter/Kfz-Führer ist nur in TOP-VIT und TOP-VIT PlusN enthalten.
Gilt der Schutz auch bei vorsätzlichen Handlungen des Schädigers?
Ja, aber nur in TOP-VIT und TOP-VIT PlusN.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2020