Welche tierbezogenen Risiken die GVO Versicherung in der Privathaftpflichtversicherung übernimmt, richtet sich nach dem Tarif. Versichert sind das Halten und Hüten zahmer Haustiere, das Hüten fremder Tiere sowie in bestimmten Tarifen auch das Halten von Signal- und Behindertenbegleithunden und das Wiedereinfangen von Tieren in VIT, VIT eco, TOP-VIT und TOP-VIT PlusN.
- Halten und Hüten von zahmen Haustieren: in allen Tarifen enthalten.
- Halter oder Hüter von Signal- und Behindertenbegleithunden (z.B. Blindenhund): in VIT nur Blindenhund, in VIT eco nur Blindenhund, in TOP-VIT und TOP-VIT PlusN enthalten.
- Hüter fremder Hunde oder Pferde: in allen Tarifen enthalten.
- Reiter fremder Pferde und Benutzung fremder Pferdefuhrwerke: in allen Tarifen enthalten.
- In der Wohnung gehaltene wilde Tiere (z.B. Schlangen oder Spinnen): in allen Tarifen enthalten.
- Kosten für das Wiedereinfangen der Tiere zur Abwehr öffentlicher Gefahren: in VIT nicht enthalten, in VIT eco nicht enthalten, in TOP-VIT und TOP-VIT PlusN enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Rund um Tiere deckt die Privathaftpflicht Schäden ab, die zum Beispiel beim Halten zahmer Haustiere oder beim Hüten fremder Tiere entstehen. Auch Signal- und Behindertenbegleithunde sowie das Reiten fremder Pferde können versichert sein. Der Umfang, etwa beim Wiedereinfangen entlaufener Tiere, hängt vom gewählten Tarif ab.
Häufige Fragen
Ist das Hüten fremder Hunde oder Pferde versichert?
Ja, das Hüten fremder Hunde oder Pferde ist in allen Tarifen enthalten.
Sind Signal- und Behindertenbegleithunde abgesichert?
In VIT und VIT eco nur der Blindenhund, in TOP-VIT und TOP-VIT PlusN sind Signal- und Behindertenbegleithunde enthalten.
Werden Kosten für das Wiedereinfangen von Tieren übernommen?
Kosten für das Wiedereinfangen der Tiere zur Abwehr öffentlicher Gefahren sind nur in TOP-VIT und TOP-VIT PlusN enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2020