Bei der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren wie Katzen und Kaninchen, gezähmten Kleintieren, Bienen sowie Blinden-, Signal- und Behindertenbegleithunden mitversichert. Ebenso geschützt ist, wer nicht gewerbsmäßig fremde Hunde oder Pferde hütet, fremde Pferde reitet oder fremde Fuhrwerke privat fährt. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Hunde, Rinder, Pferde und wilde Tiere sowie bestimmte Ansprüche der Tiereigentümer.
Versichert ist – in Ergänzung zu den AHB GVO – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben,
- gezähmten Kleintieren, z.B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen,
- Bienen,
- Blinden-, Signal- und Behindertenbegleithunden.
Versichert ist – in Ergänzung zu den AHB GVO – außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken.
Dies gilt, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- wilden Tieren,
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter beziehungsweise Tiereigentümer sowie der Fuhrwerkseigentümer gegen den Versicherungsnehmer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen sowie bestimmten Assistenzhunden. Auch das nicht gewerbsmäßige Hüten fremder Hunde oder Pferde, das Reiten fremder Pferde und das private Fahren fremder Fuhrwerke ist abgedeckt, sofern hierfür keine Tierhalterhaftpflichtversicherung greift. Nicht versichert ist dagegen das Halten oder Hüten von Hunden, Rindern, Pferden, weiteren Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltenen Tieren. Auch bestimmte Ansprüche der Tier- und Fuhrwerkseigentümer sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche eigenen Tiere sind über die Privathaftpflicht mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren wie Katzen, Kaninchen und Tauben, von gezähmten Kleintieren wie Singvögeln, Papageien, Hamstern und Meerschweinchen, von Bienen sowie von Blinden-, Signal- und Behindertenbegleithunden.
Bin ich versichert, wenn ich fremde Pferde reite oder fremde Hunde hüte?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde sowie als Fahrer bei der privaten Benutzung fremder Fuhrwerke – allerdings nur, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
Sind eigene Hunde oder Pferde über diese Privathaftpflicht abgedeckt?
Nein, die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind wilde Tiere und Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Welche Ansprüche der Tiereigentümer sind nicht versichert?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter beziehungsweise Tiereigentümer sowie der Fuhrwerkseigentümer gegen den Versicherungsnehmer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016